Bei der Gründung einer Unternehmergesellschaft sind verschiedene Schritte nötig, wobei die Schritte ggf. voneinander abhängig sind oder einander bedingen.
1) Notar
- Benötigte Dokumente: Personalausweis
- Erhaltende Dokumente: Handelsregisteranmeldung, Gesellschafterliste, Gesellschaftsvertrag, Gründungsbescheinigung, Gründungsurkunde
2) Bank
- Benötigte Dokumente: Personalausweis, Gesellschaftsvertrag, Gründungsbescheinigung, Gründungsurkunde
- Erhaltende Dokumente: Kontoeröffnungsdokumente (inkl. IBAN), Bestätigung über Einzahlung des Stammkapitals
3) Notar
- Benötigte Dokumente: Bestätigung über Einzahlung des Stammkapitals
- Erhaltende Dokumente: keine
- Der Notar leitet anschließend die Handelsregisteranmeldung an das Amtsgericht weiter
4) Amtsgericht
- Benötigte Dokumente: Handelsregisteranmeldung
- Erhaltende Dokumente: Handelsregistereintragung
- Die Handelsregistereintragung wird an den Notar geschickt, welcher diese an das neue Unternehmen weiterleitet.
5) Gewerbeamt / Bezirksamt
- Benötigte Dokumente: Personalausweis, Handelsregistereintragung
- Erhaltende Dokumente: Gewerbeanmeldung
- Nach der Gewerbeanmeldung wird das Finanzamt informiert und schreibt das neue Gewerbe automatisch an.
6) Finanzamt
- Benötigte Dokumente: Eröffnungsbilanz, Gewerbeanmeldung, Gesellschaftsvertrag, Handelsregistereintragung
- Erhaltende Dokumente: Steuernummer
- An das Finanzamt müssen auch noch diverse Finanzunterlagen geschickt werden (die kommen automatisch per Post vom Finanzamt).
7) Industrie- und Handelskammer (IHK)
- Benötigte Dokumente: keine
- Erhaltende Dokumente: Mitgliedsausweis
- Die IHK wird automatisch informiert und schreibt das neue Unternehmen automatisch an.